Sozialleistungen in Frankreich
Wer in Frankreich beschäftigt ist, ist dort meistens auch sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben werden in Frankreich sogenannte Sozialsteuern (allgemeine Sozialabgabe - Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherungsschulden - Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) einbehalten. Ausnahmen können für Grenzgänger bestehen.
Vertiefende Informationen
Sozialversicherung für Grenzgänger
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 22.08.2019 freigegeben.