Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zum Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG
Seitens der Stadt Tauberbischofsheim wurden für die Maßnahme »Herstellung der Durchgängigkeit im Gewässer Brehmbach im Bereich der Wehranlage Rollenmühle Flst. Nr. 1075/2, Gemarkung Tauberbischofsheim, sowie zur Beseitigung einer Schwelle am Dittwarer Bahnhof« Unterlagen zur Erteilung einer wasserrechtlichen (Plan-)Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorgelegt.
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