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09.08.2023

HI-Tier-Datenbank: Abgänge binnen sieben Tagen melden

Das Land Baden-Württemberg hat die Meldepflichten für Schweine, Schafe und Ziegen seit Dienstag, 1. August, an die Regelungen des Tiergesundheitsrechtsaktes der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2016 /429 – „AHL“) angepasst. Darauf weist das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hin.

Für Schweine, Schafe und Ziegen sind seitdem zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen innerhalb von sieben Tagen auch Abgangsmeldungen vorzunehmen. Eine Meldeberechtigung und -verpflichtung für den Abgang gilt für Halterinnen und Halter, Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen für Schweine, Schafe und Ziegen. Zudem gilt die Regelung auch für Schweine-Transporteure.

Mit dem Begriff „Abgang“ ist die Tierbewegung gemeint, wie beim „Zugang“ auch. Der Tod, die Verendung, die Tötung oder die Schlachtung ist bei Schweinen, Schafen und Ziegen unverändert nicht zu melden. Schlachtbetrieb hingegen müssen weiterhin nur den Zugang von Tieren melden.

Zu beachten ist, dass die Meldungen in der HI-Tier-Datenbank nicht die Eintragungen im betriebseigenen Bestandsregister (beispielsweise Aufzeichnungen der Tierhalterin oder des Tierhalters sowie des Transporteurs) ersetzen. Hier müssen weiterhin der Zugang, der Abgang sowie der Tod, die Verendung, die Tötung oder die Schlachtung eingetragen werden.

Weitere Informationen gibt unter www.main-tauber-kreis.de/veterinaeramt-dokumente > Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung > Merkblätter, unter www.hi-tier.de/info04.html (Schweine-Datenbank) und unter www.hi-tier.de/info08.html (Schaf-/Ziegen-Datenbank).

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