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04.05.2023

Gemeinsamer Antrag: Am 15. Mai ist Antragsschluss

Die Antragsfrist für den Gemeinsamen Antrag 2023 endet am Montag, 15. Mai. Landwirtinnen und Landwirte können den Gemeinsamen Antrag 2023 im Flächeninformations- und Onlineantragssystem (FIONA) seit Ende März bearbeiten und abschließen. 

Aufgrund des verzögerten landesweiten zentralen Versands der schriftlichen Unterlagen zum Antrag, liegt die Anzahl der eingegangenen Anträge noch deutlich unter den Erwartungen. Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis weist darauf hin, dass von einer Terminverlängerung nicht auszugehen ist. Die Abgabe des Gemeinsamen Antrags sollte deshalb in den nächsten Tagen erfolgen. Aufgrund der vielen Neuerungen durch die Agrarreform, ist es wichtig, ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen.

Sofern für bestimmte Fördermaßnahmen zusätzliche Nachweise erforderlich sind, sind diese beim Landwirtschaftsamt fristgerecht einzureichen. Die erforderlichen Nachweise und Fristen sind in der Eingangsbestätigung unter Ziffer sechs aufgelistet. Diese Bestätigung wird am Ende des elektronischen Einreichprozesses erstellt. Weiterhin rät das Landwirtschaftsamt, auch nach dem Einreichen im Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“, das Fehlerprotokoll aufzurufen und alle Fehler sowie Hinweise aufmerksam zu lesen und gegebenenfalls den Antrag nach Korrektur erneut elektronisch einzureichen. Aufgrund zahlreicher Änderungsprogrammierungen im laufenden Antragsverfahren können dadurch bestehende Fehler rasch erkannt und bereinigt sowie monetäre Kürzungen eventuell bereits im Vorfeld vermieden werden.

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung hilft das Landwirtschaftsamt gerne unter der Telefonnummer 07931/48276307 weiter. Bei technischen Problemen steht das FIONA-Team in Kornwestheim unter der Rufnummer 07154/9598-350 zur Verfügung. Leider gibt es beim E-Mail-Versand der „Informationen der Verwaltungsgruppe“ derzeit technische Probleme. Das Landwirtschaftsamt weist daher alle Antragstellenden darauf hin, in der kommenden Woche auch den Spam-Ordner auf Nachrichten zu überprüfen.

Unverändert haben die Antragstellenden die Möglichkeit des persönlichen Beratungstermins nach vorheriger Terminvereinbarung. Der Termin ist online auf der Webseite des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/terminvereinbarung zu buchen. Eine persönliche Abgabe des Gemeinsamen Antrages im Amt ohne Termin ist nicht möglich.

Anträge, die bis zum 15. Mai elektronisch über FIONA eingereicht werden, gelten als rechtzeitig gestellt. Bei verspäteter Einreichung in der Zeit von Dienstag, 16. Mai, bis einschließlich Mittwoch, 31. Mai, erfolgen Kürzungen der Beihilfen. Anträge, die nach dem 31. Mai eingehen, werden als verfristet abgelehnt. Für Nachmeldungen oder Änderungengelten zum Teil andere Regelungen.

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