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21.03.2024

Kreistag fasst Grundsatzbeschluss zu Zuschuss für Rotkreuzklinik Wertheim

Der Main-Tauber-Kreis ist grundsätzlich bereit, die Rettung der Rotkreuzklinik Wertheim mit einem jährlichen Zuschuss zu unterstützen. Dies hat der Kreistag am Mittwoch auf Vorschlag von Landrat Christoph Schauder in einem Grundsatzbeschluss entschieden. Dieser wurde mit großer Mehrheit gefasst. Ziel ist es, ein mögliches Defizit beim Weiterbetrieb der Klinik – insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb einer angemessenen Notfallversorgung – abzumildern, indem der Zuschuss an die Stadt Wertheim oder an eine künftige, von ihr gegründete Betreibergesellschaft überwiesen wird.

Der Kreistag hat in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass der Landkreis auf freiwilliger Basis einen finanziellen Beitrag leisten wird, sofern der Bedarf besteht und die Stadt konkrete Voraussetzungen erfüllt hat.

Schauder: Entscheidung losgelöst von Parteipolitik und Regionsdenken

„Ich freue mich sehr über den Beschluss, den der Kreistag nun getroffen hat“, erklärt Landrat Christoph Schauder. „Die Entscheidung ist ein starkes Signal und ein deutlicher Ausdruck der Solidarität und des guten Miteinanders im Main-Tauber-Kreis. Sie wurde losgelöst von Parteipolitik und Regionsdenken getroffen. Das Gremium hat bewiesen, dass es nicht zwischen Nord, Süd, Ost und West unterscheidet, sondern den gesamten Landkreis im Blick hat. Auf kommunalpolitischer Ebene gibt es auch keine parteipolitischen Entscheidungen, sondern nur sachlich richtige und falsche. Nun liegt der Ball bei der Stadt Wertheim, die einige Voraussetzungen erfüllen muss, damit aus der grundsätzlichen Bereitschaft des Kreises zu einer finanziellen Unterstützung zu gegebener Zeit ein Votum zu einer konkreten Zuschusshöhe werden kann.“

Finanzieller Beitrag ist einzige Lösungsmöglichkeit

Es sei klar, dass die Gesundheitsholding Tauberfranken (GHTF) sich auch mittel- und längerfristig nicht in die stark risikobehaftete Trägerschaft der Klinik in Wertheim einbringen kann, da sie sich darauf konzentrieren müsse, die beiden Krankenhausstandorte Bad Mergentheim und Tauberbischofsheim mit ihren 2100 Beschäftigten dauerhaft zu sichern, erläutert Landrat Schauder. Der Main-Tauber-Kreis könne als Mitgesellschafter der GHTF nicht auch bei der Rotkreuzklinik als Gesellschafter einsteigen. Auch sei rechtlich ausgeschlossen, dass das Land Baden-Württemberg den Main-Tauber-Kreis verpflichtet, die Trägerschaft der Rotkreuzklinik zu übernehmen. „Ich danke Herrn Minister Lucha, dass er dies klargestellt hat. Somit ist ein rein finanzieller Beitrag zur Erhaltung des Krankenhausstandorts Wertheim, insbesondere der Notfallversorgung, die einzige Möglichkeit, die uns bleibt“, macht der Landrat deutlich.

Stadt Wertheim muss Finanzplanung nachvollziehbar aufzeigen

Aus dem Grundsatzbeschluss geht auch deutlich hervor, dass die Stadt Wertheim vor einer endgültigen Entscheidung in den Kreistagsgremien zunächst nachvollziehbar die Finanzplanung für die geplante Rekommunalisierung der Rotkreuzklinik Wertheim und den vorgesehenen Klinikbetrieb aufzeigen muss. Hierzu muss die Stadt der Landkreisverwaltung ein belastbares medizinisches Konzept einschließlich einer Management- und Personalplanung offenlegen. „Vereinfacht ausgedrückt geht es dabei um den Abgleich von erwarteten Kosten und Einnahmen, also das zu erwartende Defizit, und dabei insbesondere um die Kostenprognose für eine angemessene Notfallversorgung“, fasst Landrat Schauder zusammen.

Unterstützung durch GHTF und Rotkreuzschwestern muss berücksichtigt werden

Ferner müssen bei der Finanzplanung auch die Auswirkungen etwaiger logistischer Unterstützungen durch die Gesundheitsholding Tauberfranken im Sekundär- und Tertiärbereich (beispielsweise Apotheke, Labor, Radiologie, Küche und Hauswirtschaft) berücksichtigt sein. Die GHTF betreibt das Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim und das Krankenhaus Tauberbischofsheim. Auch eine Beteiligung der Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz als bisheriger Trägerin der Rotkreuzklinik wie auch die Folgen der angestrebten Reduzierung der Bettenanzahl müssen bei der Finanzplanung berücksichtigt sein.

Entscheidung fällt im Insolvenzverfahren

Landrat Schauder erinnert nochmals daran, dass eine Entscheidung über die Zukunft der Rotkreuzklinik letztlich durch den Insolvenzverwalter getroffen wird. „Sollte es im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu einer Lösung mit einem anderen Investor anstelle der Stadt Wertheim als Trägerin kommen, ist der Grundsatzbeschluss des Kreistags dafür unschädlich. Der Beschluss des Kreistags bezieht sich auf den Fall, dass die städtische Trägerschaft zustande kommt und greift die Bitte der Stadt auf, eine mögliche Unterstützung und deren Rahmenbedingungen fest zuzusichern“, sagt der Landrat.

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