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Sachgebiet Rechnungsprüfung

Das Rechnungsprüfungsamt als örtliches Prüfungsorgan nach § 109 Gemeindeordnung nimmt die Finanzkontrolle für den Main-Tauber-Kreis wahr. Es ist organisatorisch mit dem Kommunalamt verbunden und direkt dem Landrat unterstellt. Die Prüfung erfolgt unabhängig und ist an Weisungen nicht gebunden. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind in der Gemeindeordnung (§§ 110 – 112) festgelegt. Sie umfassen die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzuges und der Rechnungslegung sowie die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Landkreisverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe. Daneben nimmt das Rechnungsprüfungsamt die Aufgaben der überörtlichen Prüfung (§ 113 Gemeindeordnung) der Gemeinden bis 4000 Einwohner wahr. Ein Selbstverständnis der Prüfung ist es, die Verwaltung konstruktiv zu unterstützen, ohne die eigentliche Prüfungsaufgabe zu vernachlässigen.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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