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Sachgebiet Kommunalaufsicht

Das Sachgebiet Kommunalaufsicht bearbeitet die Themen Kommunalrecht, öffentliches Namensrecht, Personenstandsaufsicht über die Standesämter im Kreisgebiet, Organisation der Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreistagswahlen und Ordens- sowie Ehrenzeichen. Nach Artikel 75 der Landesverfassung Baden-Württemberg überwacht das Land die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörden werden von den Landratsämtern als untere staatliche Verwaltungsbehörden wahrgenommen. Das Regierungspräsidium hingegen ist Rechtsaufsichtsbehörde über die Großen Kreisstädte (im Main-Tauber-Kreis Bad Mergentheim und Wertheim) und Stadtkreise (§ 119 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).

Der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unterstehen folgende Städte und Gemeinden: Ahorn, Assamstadt, Boxberg, Creglingen, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Igersheim, Königheim, Külsheim, Lauda-Königshofen, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Weikersheim, Werbach und Wittighausen. Hinzu kommt die Aufsicht über sechs Zweckverbände, eine Stiftung und die Wasser- und Bodenverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Daneben berät der Fachbereich Kommunalaufsicht die Städte und Gemeinden in allen Verwaltungs- und Rechtsfragen.

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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