Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Wer durch eine wesentliche Behinderung an der Gesellschaft nur eingeschränkt teilhaben kann oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, kann einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Eingliederungshilfe wird überwiegend einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
Servicezeiten
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:
Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr