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Sachgebiet Flüchtlingssozialarbeit

Der Main-Tauber-Kreis ist zuständig für die Betreuung der Flüchtlinge, die aus den Landeserstaufnahmestellen (LEAs) in den Landkreis kommen und in den Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. 

Im Sachgebiet Flüchtlingssozialarbeit kümmert sich ein Team von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern um die Anliegen der Flüchtlinge im Landkreis. In den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften sind hierfür Büros eingerichtet, in denen regelmäßige Sprechstunden abgehalten werden. Bei Bedarf werden auch Einzeltermine mit den Flüchtlingen vereinbart. 

Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung werden in den Städten/Gemeinden des Main-Tauber-Kreises – mit Ausnahme der Städte/Gemeinden Freudenberg, Grünsfeld, Igersheim, Tauberbischofsheim, Wertheim und Wittighausen, dort sind eigene Mitarbeiter dieser Kommunen zuständig – von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Landkreises betreut.

Diese Integrationsmanager und -managerinnen betreuen und beraten Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden. Die Beratung und Betreuung umfasst sowohl die Mithilfe bei der Aufnahme von verschiedenen Anträgen als auch die Beratung zu Alltagsthemen wie Wohnen, Beruf und Krankenversicherung, Gesundheit oder Umgang mit Behörden und Institutionen.

Auch der seit 1. September 2016 beim Landratsamt tätige Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte ist im Sachgebiet Flüchtlingssozialarbeit angesiedelt. Er soll Strukturen im Kreis für einen regelmäßigen Austausch und für eine Vernetzung der Städte und Gemeinden, insbesondere der dort beschäftigten Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten, schaffen und Ansprechpartner für Kommunen, Vereine und alle Organisationseinheiten im Landkreis sein, die sich mit Migrationsthemen außerhalb der vorläufigen Unterbringung von Flüchtlingen durch den Landkreis beschäftigen. 

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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