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Sachgebiet BAföG, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Bildung und Teilhabe

Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für ihre Ausbildung oder Weiterbildung finanzielle Unterstützung in Form von BAföG erhalten, sofern sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Für Anträge von Studierenden an Hochschulen / Fachhochschulen sind die Studentenwerke an den Studienorten zuständig. Teilnehmer/innen an Weiterbildungslehrgängen in Voll- oder Teilzeitmaßnahmen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Meister, Techniker, Betriebswirt oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können für diese Weiterbildungsmaßnahme ebenfalls finanzielle Unterstützung (Meister-BAföG bzw. AFBG) erhalten.

Wohngeld gibt es für Mieter einer Wohnung als Mietzuschuss und für Eigentümer, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, als Lastenzuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung des Wohnens.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Leistungen für Ausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Lernförderung).

Servicezeiten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:

Montag bis Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr



Übergeordnete Organisationseinheiten

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