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Wohnraum

Der Main-Tauber-Kreis ist als untere Aufnahmebehörde zuständig für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen.

Diese vorläufige Unterbringung geschieht regelmäßig in Gemeinschaftsunterkünften, in welche Flüchtlinge für die Dauer ihres Asylverfahrens, längstens für 24 Monate, untergebracht werden.

Die Flüchtlinge können sich dort vollständig selbst versorgen, d.h. Koch- und Waschmöglichkeiten sind in den jeweiligen Unterkünften vorhanden. 

Gemeinschaftsunterkünfte im Main-Tauber-Kreis

Die vorläufige Unterbringung durch die Stadt- und Landkreise ist die zweite Stufe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung nach der Erstaufnahme durch das Land Baden-Württemberg.

Im Sinne einer dezentralen und integrationsfreundlichen Verteilung werden in allen Städten und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet. Ausgenommen hiervon ist Wertheim als Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Baden-Württemberg.

Wohnraum anbieten

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis sucht derzeit keine weiteren Unterkünfte, da auf absehbare Zeit ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Für die Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden werden in vielen Fällen noch Objekte gesucht. Wenn Sie eine solche Immobilie anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Städte und Gemeinden.

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