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Rechtsgrundlagen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind das Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg sowie das Asylbewerberleistungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Flüchtlingsaufnahmegesetz

Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz für Baden-Württemberg (FlüAG) geregelt.

Asylbewerberleistungsgesetz

In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebrachte Flüchtlinge erhalten während der dortigen Unterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen werden derzeit grundsätzlich als Geldleistung an die Flüchtlinge zur Auszahlung gebracht.

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